FAQ Schule und Unterricht

Die folgenden Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Sie beruhen nur auf den persönlichen Erfahrungen von Eltern. Bei konkreten Fragen zur Situation Ihres Kindes Fragen Sie bitte die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, die Horterzieherin / den Horterzieher in der Klasse oder den Schulleiter.

Schulpflicht

Die Hausburgschule ist eine gebundene Ganztagsschule: Alle Schülerinnen und Schüler nehmen von Montag bis Freitag verpflichtend von 8:00 bis 16:00 Uhr am Unterricht, an der ergänzenden Förderung und den Freizeitangeboten teil. Eltern können sich darauf verlassen, dass die Kinder an diesen Tagen in dieser Zeit betreut werden.

Der Unterricht an der Hausburgschule beginnt um 8:00 Uhr.

Um 7:45 Uhr klingelt es das erste Mal: Die Kinder dürfen in die Klassenräume. Vorher sammeln sich alle Kinder im Mittelhof, der ab 7:30 Uhr von der Schule beaufsichtigt wird.

Es ist für die Kinder vorteilhaft, wenn sie nicht erst kurz vor 8:00 Uhr ankommen. So bleibt ihnen genügend Zeit, die Klassenkameraden und Klassenkameradinnen zu begrüßen, Jacken aufzuhängen, die Sachen aus den Ranzen zu holen und eventuell den Unterrichtsraum zu wechseln.

Der eigentliche Unterricht endet je nach Stundenplan für jede Klasse zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Nach dem Unterrichtsende übernimmt in jeder Klasse eine Erzieherin oder ein Erzieher die Betreuung bis um 16:00 Uhr (siehe auch „Anwesenheitspflicht“).

Unabhängig vom Unterrichtsende besteht aber an der Hausburgschule eine Anwesenheitspflicht des Kindes bis 16:00 Uhr.

Als gebundene Ganztagsschule werden die Kinder während der Anwesenheitspflicht von Pädagogen betreut. Während des Unterrichts ist es der Lehrer oder die Lehrerin. In allen anderen Zeiten übernehmen Erzieher oder Erzieherinnen die Betreuung der Kinder.

Die Hausburgschule bietet neben der Betreuung einen Früh- und Späthort an. Der Frühhort ist von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Der Späthort ist von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Es gibt auch eine Betreuung für die Ferein, den Ferienhort. Dieser ist in den Ferien von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Früh-, Spät- und Ferienhort sind kostenpflichtig und müssen beim Jugendamt beantragt werden!

Ist das Kind krank oder aus einem sonstigen Grund verhindert, muss die Schule umgehend informiert werden. Rufen Sie deshalb bis 7:30 Uhr die Schule an, damit die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen informiert werden. Spätestens am dritten Fehltag muss die Schule auch schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

Am Tag, an dem das Kind das erste Mal nach einem Fehlen zur Schule kommt, muss es eine schriftliche Entschuldigung abgeben. Für das Schreiben gilt:

  1. Es muss auf einem eigenen Blatt verfasst sein (nicht im Hausaufgabenheft)
  2. Es muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
  3. Es muss den Zeitraum des Fehlens genau benennen
  4. Es muss den Grund des Fehlens enthalten.

Beispieltext einer Entschuldigung

Berlin, den [Datum des Schreibens]


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte entschuldigen Sie das Fehlen meines Kindes [Name des Kindes] in der Zeit [VOM] [BIS]. Mein Kind hatte Fieber.


Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
Rufen Sie möglichst bis 7:30 Uhr die Schule an.
Am dritten Fehltag muss die Schule schriftlich informiert werden.

Von der Anwesenheitspflicht kann das Kind befreit werden. Unterschieden wird dabei in

  1. Einmalige Befreiung
  2. Regelmäßige und dauerhafte Befreiungen
  3. Beurlaubung

Einmalige Befreiung
Einmalige Befreiungen von der Anwesenheitspflicht in der Freizeit (beispielsweise wegen einer besonderen Familienfeier oder einem Probetraining im Sportverein) bis 16:00 Uhr können mit dem Erzieher oder der Erzieherin der Klasse abgestimmt werden. Die Pädagogen wollen die schriftliche Bitte schon einige Tage vorher bekommen, um den entsprechenden Tag zu planen und auf die Bitte antworten zu können.
Falls im Ausnahmefall eine einmalige Befreiung vom Unterricht nötig ist, wenden sich die Eltern an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Regelmäßige und dauerhafte Befreiungen
Regelmäßige und dauerhafte Befreiungen von der Anwesenheitspflicht in der Freizeit an einem bestimmten Wochentag müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Erfahrungsgemäß werden diese Befreiungen gewährt, wenn der Grund eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ist (beispielsweise Instrumentalunterricht oder Training im Sportverein).

Beurlaubung
Eine Beurlaubung kann aus "wichtigem Grund" beantragt werden. Sie beantragen die Beurlaubung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, wenn der Zeitraum der Beurlaubung

  1. nicht länger als drei Tage ist und
  2. nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt.

In allen anderen Fällen beantragen Sie die Beurlaubung bei der Schulleitung. Bitte geben Sie dennoch den Antrag der Beurlaubung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ab. Diese werden Ihren Antrag weiter leiten.

Auf der Klassenelternversammlung erhalten Sie nähere Informationen.

Freizeit

Die Kinder erhalten an der Hausburgschule ein warmes Mittagessen. Das Essen wird von einem externen Dienstleister (Caterer), Z-Catering, geliefert und verteilt.

Das Kind muss beim Caterer zur Essensversorgung angemeldet werden. Dazu muss mit dem Caterer ein "Verköstigungsvertrag" abgeschlossen werden. Der aktuelle Caterer bietet dazu eine Maske im Internet an.

Das Mittagessen wird vom Land Berlin bezahlt. Eltern müssen jedoch einen Kostenbeitrag von derzeit 37,00 € pro Monat leisten. Dieser Betrag muss für jeden Kalendermonat eines Schuljahres überwiesen werden - also unabhängig von Ferien, Schul- und Fehlzeiten.

Schütze unsere Ressourcen: Wenn Dein Kind mal nicht am Essen teilnimmt, weil es zum Beispiel krank ist, gebe den Caterer über Dein Kundenaccount bescheid!

Unterricht

An der Hausburgschule werden drei Fremdsprachen unterrichtet. Dabei kommt es darauf an, ob das Kind den Europazweig oder den Regelschulteil der Hausburgschule besucht. Für Kinder des Europazweiges wird dabei noch unterschieden, ob diese Deutsch oder Spanisch als Muttersprache haben.

Regelschule
Die Regelschule unterscheidet sich nicht von anderen Grundschulen Berlins. Die Kinder lernen ab der dritten Klasse Englisch als erste Fremdsprache. Mit der ersten Klasse gibt es jedoch für die Kinder der Regelschule einmal in der Woche eine verpflichtende Arbeitsgemeinschaft Spansich.

Europaschule
Grundsätzlich erfolgt die Alphabetisierung der Kinder in der Muttersprache: Ist das Kind deutscher Muttersprachler, wird es in Deutsch alphabetisiert. Ist das Kind spanischer Muttersprachler, wird es in Spanisch alphabetisiert. Unabhängig der Muttersprache werden die Fächer Mathematik und Deutsch immer in Deutsch unterrichtet.

Ab der fünften Klasse lernen die Kinder der Europaschule Englisch als erste Fremdsprache. Jedoch wird für die Kinder der Europaschule ab der dritten Klasse einmal in der Woche eine verpflichtende Arbeitsgemeinschaft Englisch angeboten. Damit sollen Nachteile vermieden werden gegenüber den Kindern an regulären Grundschulen, die in der Regel schon ab der dritten Klasse Englischunterricht haben.