FAQ Elternbeteiligung und Gremien

Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung in der Schule sind im Berliner Schulgesetz (Abschnitt V) (SchulG) geregelt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat einen Leitfaden (PDF) entwickelt, der viele Informationen zusammenfasst. Auch der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. hat einen Leitfaden für Elternsprecher und Elternsprecherinnen herausgegeben, der hier kostenlos erhältlich ist.

Wir wollen hier einen kurzen Überblick über die Gremien geben und ihre Aufgaben kurz skizzieren. Bitte bedenke jedoch, dass wir keine Juristen sind. Deshalb sind die folgenden Informationen nicht rechtsverbindlich.

Gremien der Hausburgschule

Die Klassenelternversammlung (§ 89 Abs. 1 SchulG) besteht aus allen Eltern der Schüler einer Klasse. Sie ist kein förmliches Gremium im Sinne des Schulgesetzes und kann deshalb auf bestimmte Formalien verzichten (z. B. Protokollierung). Einzige Ausnahme hierzu bilden Versammlungen, auf denen Wahlen und Abstimmungen erfolgen.

Aufgaben (beispielhaft):

  1. Die Klassenelternkonferenz ist das Forum für den Austausch von Informationen und Meinungen zwischen den Eltern und den pädagogischen Kräften.
  2. Die Klassenelternkonferenz nimmt Angebote der pädagogischen Kräfte zu Klassenfahrten und Ausflügen an.
  3. Die Klassenelternkonferenz beschliesst die Einrichtung und Verwaltung einer Klassenkasse.
  4. Die Klassenelternkonferenz wählt ihre Elternvertreter für die Gesamtelternvertretung (GEV) und die Klassenkonferenz.
Eine besondere Rolle hat die erste Klassenelternkonferenz der dritten, vierten und fünften Klasse: Sie bestimmt für das jeweilige Schuljahr mit der absoluten Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder über die Vergabe von Noten oder verbaler Beurteilung der Leistung.
Übrigens: Bei Wahlen und Abstimmungen haben die Eltern für jedes ihrer Kinder in der Klasse zwei Stimmen. Das gilt auch für Alleinerziehende oder wenn nur ein Elternteil anwesend ist.

Die Klassenkonferenz (§ 81, § 82, § 63 und § 73 SchulG) ist das formale Gremium für die Klasse.

An der Klassenkonferenz muss das gesamte pädagogische Personal teilnehmen, das regelmäßig in der Klasse arbeitet. Dazu zählen also auch die Fachlehrer und Erzieher. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Leistungsbeurteilung (Notenkonferenz), disziplinarische Maßnahmen und sonstige, die gesamte Klasse betreffenden Angelegenheiten.

Die Elternvertreter dürfen an der Klassenkonfrerenz mit beratender Stimme teilnehmen. Sie dürfen jedoch nicht an den Tagesordnungspunkten teilnehmen, in denen es um die Leistungsbeurteilung geht. Ferner sind sie bei der Besprechung disziplinarischer Maßnahmen gegen einzelne Schüler oder Schülerinnen nur zugelassen, wenn es die Erziehungsberechtigten erlaubt haben.

Die Klassenelternkonferenz wählt zwei Vertreter für die Klassenkonferenz.

Die schulischen Interessen aller Eltern der Schule werden durch die Gesamtelternvertretung (GEV) insgesamt vertreten. Es ist das Gremium, in dem alle Informationen zusammenkommen, die uns Eltern betreffen.

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Jede Klassenelternversammlung entsendet zwei Elternsprecher bzw. Elternsprecherinnen, die gleichberechtigt in der GEV sind. Demnach verfügt jede Klasse über maximal zwei Stimmen in der GEV.

Die erste GEV eines jeden Schuljahres wird von der Schulleitung einberufen. Die Einladung wird über die Postmappen der Kinder verteilt.

In der ersten GEV eines jeden Schuljahres wählen die Mitglieder der GEV eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Der GEV-Vorstand ist die Schnittstelle zwischen Eltern/Elternvertretern und der Schule/Schulleitung.
Ferner werden auf dieser ersten GEV die Vertreter der Elternschaft für die anderen Gremien gewählt. Dazu zählen die Fachkonferenzen, die Schülervertretung, die Schulkonferenz und die Gesamtkonferenz. Es werden auch zwei Vertreter der Schule in den Bezirkselternausschuss entsandt.

Die Versammlungen der GEV finden mindestens dreimal im Jahr statt. Dann informieren der GEV-Vorstand und die Schulleitung über aktuelle Themen an der Schule, auch über organisatorische und pädagogische Abläufe. Alle Elternvertreter können Fragen stellen, Vorschläge zur Gestaltung des Schullebens machen und Anliegen aus ihren Klassen vorbringen.

Die Klassenelternkonferenz wählt zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für die GEV.

Die Schulkonferenz ist das "oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal" (§ 75 Abs. 1 SchulG).

Die Schulkonferenz entscheidet über alle wesentlichen Belange der Schule. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Grundsätze und Verteilung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
  • das Schulprogramm und sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht,
  • die Aufnahmekriterien und das Verfahren für die Aufnahme bei Übernachfrage,
  • Abweichungen von der Stundentafel,
  • Grundsätze und Umfang der Hausaufgaben.
Die Gesamtelternvertretung (GEV) wählt vier gleichberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz.

In der Gesamtkonferenz (GK) tagen die an der Schule unterrichtenden Lehrer und Lehrerinnen zusammen mit den Erzieher und Erzieherinnen. In der Gesamtkonferenz wird vor allem über Themen, welche die Unterrichtsgestaltung und die alltägliche pädagogische Arbeit betreffen, entschieden.

Die Gesamtelternvertretung (GEV) wählt zwei Mitglieder mit beratender Stimme. Sie können ihre Meinung äußern und Anträge stellen.

Fachkonferenzen sind Versammlungen der Lehrkräfte eines Fachbereichs. Sie werden jeweils von dem Fachkonferenzleiter bzw Fachkonferenzleiterinnen einberufen. Zur Fachkonferenz treffen sich die Lehrer, die das jeweilige Fach unterrichten, um wichtige fachbezogene Inhalte zu besprechen und Informationen auszutauschen.

An der Hausburgschule gibt es derzeit folgende Fachkonferenzen:

  • Deutsch
  • Spanisch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Naturwissenschaften
  • Geisteswissenschaften
  • Sachkunde
  • Sport
  • Musik/Kunst
  • Schulanfangsphase (Saph)
  • Freizeitbereich
Die Gesamtelternvertretung (GEV) wählt zwei Mitglieder je Fachkonferenz mit beratender Stimme.

Die Schüler und Schülerinnen einer Klasse wählen aus ihrer Mitte heraus zwei Vertreter oder Vertreterinnen - die Klassensprecher. Alle Klassensprecher der Schule bilden die Gesamtschülervertretung (GSV).

An den Sitzungen der GSV dürfen Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. An der Hausburgschule tagt die GSV meist an einem Freitag um 8:00 Uhr.

Die Gesamtelternvertretung (GEV) wählt zwei Mitglieder in die Gesamtschülervertretung (GSV) mit beratender Stimme.

Die Bildungskonferenz ist kein Gremium des Schulgesetzes und eine spezielle Einrichtung der Hausburgschule. Sie ist eine gemeinsame Konferenz der Gesamtelternvertretung (GEV) mit allen Fachkonferenzleitern bzw Fachkonferenzleiterinnen.

Die Bildungskonferenz dient dem direkten Austausch zwischen der GEV und der Schule in den Bereichen der Bildung. Beispiele der vergangenen Themen zur Bildungskonferenz waren unter anderem die Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne ("Kompetenzraster") oder Fortbildungen.

Die Bildungskonferenz tagt einmal im Schuljahr im Februar.

Ausschüsse der Schule

Neben den offiziellen Gremien des Schulgesetzes gibt es an der Hausburgschule Ausschüsse, an denen wir Eltern uns beteiligen. Dazu zählen:

  • Die Essenskommission
    überprüft die Qualität des Schulessens und bespricht auftretende Probleme direkt mit dem Caterer.
  • Das Festkomitee
    unterstützt die Schule bei der Ausrichtung der Feste.